Wer führt die Angebote durch?
Für alle drei Angebote (Supervision, kirchliche Organisationsberatung, Coaching) stehen Ihnen vom Erzbistum beauftragte qualifizierte Personen zur Verfügung, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen, eine gute Feldkompetenz besitzen und durch Fortbildung und Kontrollsupervision ständig an der Qualität ihrer Angebote arbeiten.
Manchmal kann es sinnvoll sein, eine Supervision oder ein Coaching mit einem externen Beratenden durchzuführen. In einem solchen Fall helfen wir Ihnen gerne bei der Vermittlung. Die Übernahme der Kosten erfordert eine Genehmigung durch den Dienstgeber vertreten durch die Leitung des Bereichs pastorales Personal, Dr. Rainer Hohmann.
Wie kommen Sie zu einer Supervision/ einem Coaching/ einer kirchlichen Organisationsberatung?
Für die Klärung Ihres Beratungsbedarfes und die Vermittlung der Supervision wenden Sie sich bitte an:
- Gunther Landschütz
Beratungsdienste
05251 125 1208
gunther.landschuetz@erzbistum-paderborn.de - In einem Erstgespräch lernen Sie die beratende Person kennen und entscheiden, ob Sie sich eine Zusammenarbeit in Bezug auf Ihre Themen und Inhalte vorstellen können.
- In einem Kontraktgespräch zwischen Ihnen, Ihrer beratenden Person sowie einer Ansprechperson des Dienstgebers werden Dauer, Form, Arbeitsweise, Ziele, Themen und Inhalte der Beratung verbindlich festgelegt und verschriftlicht (Dreieckskontrakt).
- Der Beratungsprozess wird – wie im Kontrakt beschrieben und vereinbart – durchgeführt.
- In einem Auswertungsgespräch überprüfen und reflektieren Sie die erzielten Ergebnisse mit Ihrer beratenden Person und der Ansprechperson des Dienstgebers.